Erklärungen zu den Kaufnebenkosten
Die Arten der Kaufnebenkosten unterscheiden sich nur gering von denen in Deutschland oder Österreich.
Da viele Portale die Kaufnebenkosten für Immobilien in Kroatien nicht richtig darstellen können, bieten wir unsere Immobilien eine detailierte Übersicht an.
Immobilien Kaufnebenkosten im Detail
Die Grunderwerbsteuer für Immobilien beträgt in Kroatien in der Regel 3% vom Kaufpreis der Immobilie. Das heißt bei einem Kaufpreis von 600.000 EUR beträgt die Grunderwerbsteuer 18.000 EUR. Diese wird nach dem Kaufvertrag von dem jeweiligen ansässigen Finanzamt erhoben.
Warum wird bei ihnen die Grunderwerbsteuer mit 0% angezeigt.
Diesen Immobilien werden von einem gewerblichen Bauträger gebaut und wir bieten an diese innerhalb einer kroatischen GmbH (d.o.o) zu erwerben. Diese Form des Immobilienkauf bietet für ausländische Käufer und Immobilieninvestoren zahlreiche Vorteile.
Warum beträgt die Grunderwerbsteuer weniger als 3% vom Kaufpreis.
Bei einigen Immobilien ist der Bau noch nicht abgeschlossen oder hat noch nicht begonnen. Aus diesem Grund besteht die Möglichkeit zum Beispiel im ersten Schritt das Grundstück zu erwerben und gemeinsam mit unseren Bauträger zu bauen. Je nach Fortschritt der Bau kann somit die Grunderwerbsteuer deutlich niedriger sein. Dabei bezahlen Sie z.B. nur den Kaufpreis auf das Grundstück und nicht auf den gesamten Preis der Immobilie. Somit zahlen Sie zum Beispiel nur 3% auf den Grundstückpreis von beispielweise 150.000 EUR.
Weitere Informationen zur Grunderwerbsteuer finden Sie in unserem Leitfaden „Grunderwerbsteuer in Kroatien“. Diese finden Sie in unserem Download Bereich hier.
Bei Abschluss eines Kaufvertrages: 3% (zzgl. der kroatischen Mehrwertsteuer) der Kaufpreissumme, mindestens jedoch 2.500 EUR zzgl. 25% kroatischen Mehrwertsteuer. Bei Abschluss eines Wohnraummiet- oder Pachtvertrages: 2,50 (inkl. kroatischen Mehrwertsteuer) Monatsmieten bzw. Pachtzahlungen der vertraglich vereinbarten Nettomiete /-pacht. Im Fall von mehreren Teilverträgen – z.B. Vorvertrag und Hauptvertrag bei Kaufverträgen – ist 50% der Provision beim ersten Vertragsabschluss (z.B. Vorvertrag) und 50% bei Hauptvertragsabschluss fällig.
Die Maklerprovision ist verdient, sobald durch unsere Vermittlung oder aufgrund unseres Nachweises der gewollte oder ein wirtschaftlich gleichartiger oder ähnlicher Vertrag (Kauf, Pacht, Miete) zustande gekommen ist – auch wenn die Bedingungen des Vertrags von denen im überlassenen Angebot abweichen.
In Kroatien ist der Anwalt für den Immobilien Kaufvertrag sehr wichtig. Er prüft die Grundbücher, klärt die Eigentumsverhältnisse und ist Ihr Berater beim Kauf Ihrer Traumimmobilien. Im Deutschland übernimmt diese Tätigkeit der Notar, welcher aber in Kroatien lediglich Ihre Identität prüft und klärt ob die Verträge die Rechtsform einhalten. Eine Überprüfung des Inhalts kommt dem Rechtsanwalt zu. Je nach Bau und Art ist die Prüfung der Verhältnisse unterschiedlich und liegt in der Regel bei 1% des Kaufpreises. Durch immer weitere Standardisierung der Verträge und die Nutzung unsere Anwälte konnten wir die Kosten teilweise senken.
Warum wird bei ihnen bei Anwaltsgebühren mit 0% angezeigt.
Diesen Immobilien werden von einem gewerblichen Bauträger gebaut. Dieser arbeitet mit Standardverträgen über und übernimmt die Anwaltsgebühren für die Erstellung der Verträge sowie ggfs. die notwendigen Anpassungen. Selbstverständlich können sie sich gerne und jederzeit einen eigenen Anwalt beauftragen.
Die Kosten hierfür sind in der Regel gering, da hier hauptsächlich Verwaltungskosten anfallen, welche in Kroatien deutlich geringer sind wie in Deutschland oder Österreich.
Warum werden bei ihnen die Notarkosten mit 0% angezeigt.
Diesen Immobilien werden von einem gewerblichen Bauträger gebaut. Dieser übernimmt die Notargebühren.