Gesellschaftsgründung in Kroatien

Zwischen Mittel- und Südosteuropa gelegen, wird Kroatien immer noch oft als Geheimtipp für einen günstigen, aber dennoch abwechslungsreichen und mit seinen ausgeprägten Adriastränden atemberaubenden Urlaub gesehen. Das ist definitiv richtig, aber das Land ist auch ein interessanter Markt für die Gründung und Entwicklung eines lukrativen Geschäfts. Seine günstige Lage (Slowenien, Ungarn, Österreich und Italien sind nur eine kurze Autofahrt von Zagreb entfernt, und München ist nur 5 Autostunden entfernt) und sein Rechtsrahmen, der nach dem Beitritt zur Europäischen Union (1. Juli 2013) vollständig mit dem gemeinschaftlichen Besitzstand harmonisiert wurde, machen es mittlerweile zu einem attraktiven Land für Investoren.

In diesem Beitrag soll erörtert werden, wie man eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (auf Kroatisch: Društvo sa Ograničenom Odgovornošću, abgekürzt DOO) gründet, die einfachste und gebräuchlichste Art, in diesem Land Geschäfte zu machen.

Was ist eine DOO in Kroatien?
Eine DOO beziehungsweise eine kroatische GmbH definiert eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung, die Društvo sa Ograničenom Odgovornošću genannt wird. Gesellschaften mit beschränkter Haftung sind die am häufigsten verwendeten Strukturen für Unternehmen, insbesondere für kleine Unternehmen, aufgrund ihres einfachen Gründungsverfahrens. Das Mindeststammkapital, das für eine kroatische GmbH bereitgestellt werden muss, beträgt 2.500 EUR oder 20.000 HRK. Die Einlage kann in Form von Bargeld, materiellen Gütern oder gewerblichen Rechten geleistet werden. Das Stammkapital muss in der kroatischen Landeswährung eingezahlt werden. Was die Eigentümer eines DOO betrifft, so können ein oder mehrere Aktionäre eine Gesellschaftsgründung vornehmen. Sie können entweder natürliche oder juristische Personen sein und sie können jede ausländische Staatsangehörigkeit oder jeden ausländischen Wohnsitz haben. Die Haftung der Aktionäre ist begrenzt, wenn es um die Schulden und Verpflichtungen der Gesellschaft geht, und sie wird bis zu ihren eigenen Einlagen erweitert.

Wie ist die Verwaltungsstruktur einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung?
Die minimale Managementstruktur einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung ist ein Direktor oder Präsident. Er muss von den Gesellschaftern ernannt werden und kann kroatischer oder ausländischer Staatsbürger sein. Der Geschäftsführer kann die Gesellschaft auch vor Dritten vertreten, wenn dies der Fall ist.

Wie kann eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung überprüft werden?
Alle Gesellschaften mit beschränkter Haftung müssen die Jahresabschlüsse über ihre geschäftlichen Aktivitäten und alle ihre Transaktionen vorlegen. Diese Abschlüsse müssen von autorisierten Wirtschaftsprüfern geprüft und genehmigt werden.

Name des Unternehmens
Die Gesellschaft ist – nach kroatischem Recht – nur mit ihrem Firmennamen, der in kroatischer Sprache und in lateinischer Schrift gehalten sein muss, tätig und nimmt an Rechtsgeschäften teil. Einige Fremdwörter können nur verwendet werden, wenn

– sie den Namen des Firmenmitglieds bilden
– ihre Marke geschützt ist
– diese Wörter in der kroatischen Sprache üblich sind (z.B.: „Handel“, „Beratung“, „Investition“…)
– es kein entsprechendes Wort in der kroatischen Sprache gibt
– oder es sich um ein lateinisches Wort handelt.

Dies bedeutet, dass englische Wörter nur dann in den Firmennamen eingefügt werden können, wenn sie in der kroatischen Sprache üblich sind. Andere Einschränkungen bezüglich des Namens sind Exklusivität (in einem Gerichtsregister kann es nur eine Gesellschaft mit demselben Namen geben) und Klarheit (der Name darf keine Verwirrung stiften über: den Unternehmenszweck, die Unternehmensidentität oder die Beziehungen zu anderen Gesellschaften). Schließlich ist es nicht erlaubt, die Bezeichnung von Ländern, internationalen Organisationen und Personennamen zu verwenden. Um zu überprüfen, ob der gewählte Name für die Gesellschaft mit beschränkter Haftung bereits verwendet wurde, kann die Datenbank des kroatischen Handelsregisters durchsucht werden.

Eröffnung einer privaten Gesellschaft mit beschränkter Haftung

Eine private LLC ist die Art von Unternehmen, die ihre Anteile nicht öffentlich handeln können. Diese Art von Unternehmensstruktur wird normalerweise von einem Vorstand kontrolliert, der von den Aktionären des Unternehmens ernannt wird. Die Eintragung in das Handelsregister erfolgt, wenn die Satzung gemäß den Anforderungen dieser Institution eingereicht wird. Solche Dokumente müssen enthalten:

– Informationen über die Eigentümer (ihre Namen und ihre Nationalität)
– Angaben über das Mindeststammkapital und die Einlage der Eigentümer
– das Datum der Eröffnung der Gesellschaft mit beschränkter Haftung
– vollständige Informationen über die Verantwortlichkeiten der Eigentümer und der Direktoren.

Der letzte Schritt, bevor das Unternehmen seine gewerbliche Tätigkeit aufnehmen kann, ist die Eintragung in das Handelsregister, das vom zuständigen Handelsgericht geführt wird.
Der gesammte Prozess, der für die Gründung einer Gesellschaft in Kroatien notwendig ist, muss mit Hilfe eines öffentlichen Notars durchgeführt werden und nach der Eintragung müssen alle Gesellschaften mit beschränkter Haftung Jahresabschlüsse über ihre Handelstätigkeit und alle ihre Transaktionen vorlegen.

Wer kann eine DOO eröffnen?
Sowohl inländische als auch ausländische Investoren, die Geschäfte machen wollen und eine einfache Struktur suchen, sollten sich für eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung entscheiden. Da es weniger Formalitäten beim Handelsregister gibt, ist ein DOO in den meisten Fällen innerhalb weniger Arbeitstage einsatzbereit.

Die Verwaltung eines DOO
Die Kontrolle einer LLC bedeutet die Einhaltung der Bestimmungen des Gesellschaftsgesetzes in diesem Land. Der Vorstand ist für die Entscheidungen des Unternehmens verantwortlich, in Übereinstimmung mit den Anforderungen oder Bedürfnissen des Eigentümers. Ein DOO hat Direktoren, die für ihre Handlungen voll verantwortlich sind und die Verantwortung für die Geschäftstätigkeit des Unternehmens tragen. Sie können die Firma und ihre Interessen auf dem Markt vertreten und über die Ausrichtung der Geschäfte entscheiden.

Nachregistrierungsanforderungen für DOOs
Die Gründungsurkunde wird ausgestellt, sobald alle Dokumente und Formalitäten vom Handelsregister akzeptiert sind. Bevor das Unternehmen auf den Markt kommt, muss es bei den kroatischen Steuerbehörden registriert werden, insbesondere wenn es mehrwertsteuerpflichtig ist. Die zukünftigen Transaktionen der Firma werden über das Bankkonto der Firma getätigt, das sich von dem für das Mindeststammkapital eröffneten unterscheidet, aber nicht zwingend erforderlich ist. Informieren Sie sich in diesem Sinne bei unseren Beratern.

Schließung eines DOO
Wenn sich ein Unternehmer aus verschiedenen Gründen, meist finanzieller Art, zur Schließung des Unternehmens entschließt, wird empfohlen, die diesbezüglichen Anforderungen zu berücksichtigen. Dazu gehört in diesem Fall ein Dokument, das dem Handelsgericht vorgelegt werden muss, das über das Datum des Liquidationsprozesses entscheidet. In dieser Phase wird das Unternehmen seinen Namen ändern, indem es neben dem Namen die Bezeichnung „Liquidation“ hinzufügt. Die Buchhaltung des Unternehmens muss überprüft und geschlossen werden, die verbleibenden Vermögenswerte oder Schulden müssen eingetrieben werden, und die Finanzunterlagen, die alle Operationen des Unternehmens zusammenfassen, müssen dem Handelsregister vorgelegt werden. Für das Verfahren der Firmenauflösung ist eine bestimmte Gebühr erforderlich.

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